»KD« – Rechtlicher Rahmen
Teile der Regeln des auslaufenden Diplom-Studiengangs für Kartographie und Geomatik (»KD«) sind online schwierig zu finden. Eine kleine Zusammenstellung ist daher hier öffentlich zugänglich, allerdings natürlich ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit.
Ausgewählte Teile der rechtlichen Rahmenbedingungen:
- FHG (Fachhochschulgesetz, Gesetz über die Fachhochschulen im Lande Baden-Württemberg) in GBl. Jahrg. 2000 Nr. 4, S. 125–169, 2000
- SPVO-FH (Studien- und Prüfungsverordnung–FH, Verordnung des Wissenschaftsministerium für das Studium und die Prüfungen an Fachhochschulen) in GBl. Jahrg. 1997 Nr. 9, S. 195–205 erlassen 1997 auf Grund von § 38 Abs. 5 FHG, außer Kraft getreten 2005-10-21
- LHG (Landeshochschulgesetz, Gesetz über die Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg) als Auszug aus GBl. Jahrg. 2005 Nr. 1, S. 1–53, 2005
- LHG (Landeshochschulgesetz, Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg), aktuelle Fassung
Ausgewählte Teile der Prüfungsordnung und sonstiger Hochschul-Regeln:
Quellen:
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- von »Service« kann unter Berücksichtigung der Zugänglichkeit von älteren Dokumenten wirklich nicht gesprochen werden; passender wäre vielleicht der Term »Bürgerabzocke und -verarsche«
← Arne Johannessen
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